Allgemeine Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB abgekürzt)
von
Anastasiia Pushkar Tozge Social Media Design Lab (nachfolgend SMD Lab genannt)
Sonnenweg 5
40667 Meerbusch
In der aktuellen Fassung vom 01. Juni 2022
1.1 Die nachfolgende Bedingungen gelten für alle Verträge zwischen dem SMD Lab und Auftraggeber ausschließlich.
1.2 Jeder Auftrag setzt automatisch die Annahme nachfolgender Bedingungen durch den Auftraggeber voraus.
1.3 Abweichungen von den hier aufgeführten Bedingungen sind nur dann gültig, wenn ihnen das SMD Lab ausdrücklich schriftlich zustimmt.
1.4 Widerspricht der Vertragspartner ganz oder teilweise diesen AGB, sind zwingend individuelle und schriftlich festgehaltene Regelungen notwendig.
2. Urheberschutz und Nutzungsrechte
2.1. Erbrachte Leistungen durch das SMD Lab bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum vom SMD Lab.
2.2. Alle urheberrechtlichen Nutzungsrechte an überlassenen Trainingsunterlagen bleiben beim SMD Lab. Dem Auftraggeber ist es untersagt, diese Unterlagen weiterzugeben und für andere Zwecke als das Training der eigenen Mitarbeiter zu verwenden.
2.3. Die Eigentumsrechte an individuell für den Kunden erstellten Inhalten, z.B. Designkonzepte, Profilfotos, Banners, gehen nach Abschluss des Projektes und vollständiger Zahlung an den Auftraggeber über. Eigentums- und Nutzungsrechte an Vorlagen, Strategien, Präsentationen, allgemeinen Texten, Bildern oder Videos sowie weiteres geistiges Eigentum von SMD Lab bleiben beim SMD Lab.
3. Entgelt und Abrechnung der individuell erstellten Angeboten
3.1 Individuell erstellte Angebote (nicht über Online-Shop) behalten für einen Monat Ihre Gültigkeit (nach Erstellungsdatum).
3.2 Der Auftraggeber zahlt an den Auftragnehmer bei Auftragserteilung einen Vorschuss in Höhe von 50% des Pauschalhonorars innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt der Anzahlungsrechnung. Den Restbetrag zahlt der Auftraggeber nach Abschluss der Arbeiten innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt der Schlussrechnung. Davon sind die Betreuungsverträge ausgeschlossen.
3.3 Der Auftraggeber zahlt in Rahmen des Betreuungsvertrags an den Auftragnehmer bei Auftragserteilung einen Vorschuss in Höhe von 100% des Monatsbeitrages. Die Zahlung ist jeweils am 1. des Monats oder innerhalb von 5 Tagen nach Rechnungserhalt fällig.
3.4 Bei Nichtzahlung einer Rechnung zum Fälligkeitsdatum ist das SMD Lab berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank p.a., bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank p.a. zu verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt vorbehalten.
3.5 Vorschläge des Auftraggebers bzw. seiner Mitarbeiter oder seine bzw. deren sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung.
3.6 Die Vergütungen sind Nettobeträge, die zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen sind.
4. Entgelt und Abrechnung der Angebote im Online-Shop
4.1 Angebote im Online-Shop sind während der laufenden Online-Session gültig.
4.2 Der Auftraggeber zahlt mittels im Online-Shop vorgestellten Zahlungsmethoden den vollen Auftragswert im Voraus.
4.3 Die Vergütungen sind Nettobeträge, die zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen sind.
5. Pflichte des Auftraggebers
5.1 Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass dem SMD Lab alle für die Ausführung seiner Tätigkeit notwendigen Informationen und Unterlagen rechtzeitig vorgelegt werden. Insbesondere ist der Auftraggeber verpflichtet, die Inhalte für die Gestaltung des grafischen Designs in Form eines Briefings spätestens 10 Tage nach Auftragserteilung zur Verfügung zu stellen.
5.2 Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass dem SMD Lab alle für die Ausführung seiner Tätigkeit notwendigen Unterlagen rechtzeitig vorgelegt werden (s. 4.1).
5.3 Auf Verlangen des SMD Lab hat der Auftraggeber die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm vorgelegten Unterlagen sowie seiner Auskünfte und mündlichen Erklärungen schriftlich zu bestätigen.
5.4 Aus Gründen des Geschmacks (Nichtgefallens) kann der Abnahme nicht widersprochen werden.
5.5 Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle Dateien innerhalb von 10 Tagen nach dem Projektabschluss mithilfe zur Verfügung gestellten Link herunterzuladen, nach 10 Tagen werden diese Unterlagen aus dem Internet rausgenommen und archiviert.
6. Termine
6.1. Vereinbarte Termine sind unverbindlich, es sei denn, deren Verbindlichkeit ist ausdrücklich vereinbart.
6.2. Die im Vertrag als Anlage aufgeführte zeitliche Projektplanung dient zur Orientierung, ist unverbindlich und wird zusätzlich nach jedem Projektschritt angepasst.
7. Referenzen
Das SMD Lab hat das Recht, geleistete Tätigkeiten und erstellte Entwürfe auch nach dem Erwerb von Urheberrechten durch den Auftraggeber ohne besonderes Einverständnis des Auftraggeber als Referenz auf der Internetseite smdlab.de aufzuführen und zur Eigenwerbung auf den eigenen Social Media Kanälen zu verwenden.
8. Namensnennungspflicht
SMD Lab ist auf oder in unmittelbarer Nähe zu den Vervielfältigungsstücken und/oder in unmittelbarem Zusammenhang mit der öffentlichen Wiedergabe der Leistungen von SMD Lab namentlich zu nennen, soweit eine Nennung nicht gänzlich branchenüblich ist.
9. Gerichtsstand und anwendbares Recht
9.1. Gerichtsstand ist der jeweils aktuelle Geschäftssitz vom SMD Lab, insbesondere, wenn der Auftraggeber nicht in der Bundesrepublik Deutschland ansässig ist oder kein Gerichtsstand anderweitig vereinbart wurde oder durch Gesetzgebung geregelt ist.
9.2. Anwendbares Recht ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
10. Herausgabe von Daten
10.1. Das SMD Lab ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber dies, ist dies schriftlich zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.
10.2. Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline trägt der Auftraggeber.
11. Korrektur
11.1. Sofern keine anderen verträglichen Vereinbarungen getroffen wurden, ist grundsätzlich eine Korrekturrunde Bestandteil des Auftrags und muss nicht gesondert vergütet werden. Eine Korrekturrunde entspricht in ihrem Leistungsumfang maximal 10% der Gesamt- bzw. Teilleistung.
11.2. Ist eine Leistung abgenommen oder die Abnahmefrist abgelaufen, besteht kein Anspruch auf eine Korrekturrunde.
11.3. Weitere Überarbeitungen werden stets gesondert zu den aktuell gültigen Stundensätzen vom SMD Lab vergütet, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
12. Subunternehmen, Aufrechnung, Abtretung
12.1. Das SMD Lab ist berechtigt, nach eigenem Ermessen zu entscheiden, welche Mitarbeiter zur Leistungserbringung für den Auftraggeber eingesetzt werden.
12.2. Das SMD Lab ist berechtigt, sich zur Ausführung vereinbarter Leistungen der Unterstützung Dritter zu bedienen und Subunternehmer zu beauftragen
13. Gewährleistung
13.1. Das SMD Lab verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch ihm überlassene Vorlagen, Unterlagen, Muster etc. sorgfältig zu behandeln.
13.2. Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werks schriftlich beim SMD Lab geltend zu machen. Danach gilt die Dienstleistung als mangelfrei angenommen.
14. Haftung
14.1. In keinem Fall haftet das SMD Lab für in den Werbemaßnahmen enthaltene Sachaussagen für Produkte und Dienstleistungen des Auftraggebers. Ebenso haftet das SMD Lab auch nicht für die patent-, urheber- und markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des Vertrages gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Konzeptionen und Entwürfe.
14.2. Für Aufträge, die im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers an Dritte erteilt werden, übernimmt das SMD Lab gegenüber dem Auftraggeber keinerlei Haftung, es sei denn, das SMD Lab trifft gerade bei der Auswahl des Dritten ein Verschulden. das SMD Lab tritt in diesen Fällen lediglich als Vermittler auf.
14.3. Die Daten werden beim SMD Lab ohne Gewährleistungspflicht für maximal 2 Jahre archiviert.
15. Datenschutz
Es gilt die Datenschutzerklärung des SMD Lab. Diese ist stets Vertragsbestandteil.