Geltungsbereich und Anwendung Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für alle Social-Media-Design-Verträge zwischen SMD Lab und dem Auftraggeber. Mit der Auftragserteilung akzeptiert der Auftraggeber automatisch diese Bedingungen. Abweichungen sind nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von SMD Lab gültig. Widerspricht der Auftraggeber diesen Bedingungen ganz oder teilweise, sind spezifische und schriftliche Vereinbarungen erforderlich.
Urheberschutz und Nutzungsrechte Erbrachte Leistungen durch SMD Lab bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von SMD Lab. Alle urheberrechtlichen Nutzungsrechte an überlassenen Trainingsunterlagen verbleiben bei SMD Lab. Es ist dem Auftraggeber untersagt, diese Unterlagen weiterzugeben oder für andere Zwecke als das Training der eigenen Mitarbeiter zu verwenden. Das Eigentum an individuell für den Kunden erstellten Inhalten (z.B. Designkonzepte, Profilfotos, Banner) geht nach Projektabschluss und vollständiger Bezahlung auf den Auftraggeber über. Eigentums- und Nutzungsrechte an Vorlagen, Strategien, Präsentationen, allgemeinen Texten, Bildern, Videos und anderem geistigen Eigentum verbleiben bei SMD Lab.
Entgelt und Abrechnung
Servicegebühren
Zahlungsmethoden
Zahlungsverzug
Projektanpassungen
Rückerstattungsrichtlinie
Pflichten des Auftraggebers Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass SMD Lab alle notwendigen Informationen und Unterlagen rechtzeitig vorgelegt werden. Insbesondere müssen Inhalte für das grafische Design innerhalb von 10 Tagen nach Auftragserteilung übermittelt werden. Auf Verlangen hat der Auftraggeber die Richtigkeit und Vollständigkeit der vorgelegten Unterlagen sowie seiner Auskünfte und mündlichen Erklärungen schriftlich zu bestätigen. Aus Gründen des persönlichen Geschmacks kann der Abnahme nicht widersprochen werden. Alle Dateien müssen innerhalb von 10 Tagen nach Projektabschluss über den bereitgestellten Link heruntergeladen werden; nach 10 Tagen werden diese aus dem Internet entfernt und archiviert.
Termine Vereinbarte Termine sind unverbindlich, es sei denn, deren Verbindlichkeit ist ausdrücklich vereinbart. Die im Vertrag als Anlage aufgeführte zeitliche Projektplanung dient zur Orientierung und wird nach jedem Projektschritt angepasst.
Referenzen SMD Lab hat das Recht, erbrachte Leistungen und erstellte Entwürfe auch nach dem Erwerb von Urheberrechten durch den Auftraggeber ohne besonderes Einverständnis des Auftraggebers als Referenz auf der Internetseite smdlab.de aufzuführen und zur Eigenwerbung auf den eigenen Social Media Kanälen zu verwenden.
Namensnennungspflicht SMD Lab ist auf oder in unmittelbarer Nähe zu den Vervielfältigungsstücken und/oder in unmittelbarem Zusammenhang mit der öffentlichen Wiedergabe der Leistungen von SMD Lab namentlich zu nennen, soweit eine Nennung nicht gänzlich branchenüblich ist.
Gerichtsstand und anwendbares Recht Gerichtsstand ist der jeweils aktuelle Geschäftssitz von SMD Lab, insbesondere wenn der Auftraggeber nicht in der Bundesrepublik Deutschland ansässig ist oder kein Gerichtsstand anderweitig vereinbart wurde oder durch Gesetzgebung geregelt ist. Anwendbares Recht ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Herausgabe von Daten SMD Lab ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber dies, ist dies schriftlich zu vereinbaren und gesondert zu vergüten. Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline trägt der Auftraggeber.
Korrekturen Sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden, ist grundsätzlich eine Korrekturrunde Bestandteil des Auftrags und muss nicht gesondert vergütet werden. Eine Korrekturrunde entspricht in ihrem Leistungsumfang maximal 10% der Gesamt- bzw. Teilleistung. Ist eine Leistung abgenommen oder die Abnahmefrist abgelaufen, besteht kein Anspruch auf eine Korrekturrunde. Weitere Überarbeitungen werden stets gesondert zu den aktuell gültigen Stundensätzen von SMD Lab vergütet, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Subunternehmen, Aufrechnung, Abtretung SMD Lab ist berechtigt, nach eigenem Ermessen zu entscheiden, welche Mitarbeiter zur Leistungserbringung für den Auftraggeber eingesetzt werden. SMD Lab ist berechtigt, sich zur Ausführung vereinbarter Leistungen der Unterstützung Dritter zu bedienen und Subunternehmer zu beauftragen.
Gewährleistung SMD Lab verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch ihm überlassene Vorlagen, Unterlagen, Muster etc. sorgfältig zu behandeln. Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werks schriftlich bei SMD Lab geltend zu machen. Danach gilt die Dienstleistung als mangelfrei angenommen.
Haftung SMD Lab haftet nicht für in den Werbemaßnahmen enthaltene Sachaussagen für Produkte und Dienstleistungen des Auftraggebers. Ebenso haftet SMD Lab nicht für die patent-, urheber- und markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des Vertrages gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Konzeptionen und Entwürfe. Für Aufträge, die im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers an Dritte erteilt werden, übernimmt SMD Lab gegenüber dem Auftraggeber keinerlei Haftung, es sei denn, SMD Lab trifft gerade bei der Auswahl des Dritten ein Verschulden. SMD Lab tritt in diesen Fällen lediglich als Vermittler auf. Daten werden bei SMD Lab ohne Gewährleistungspflicht für maximal 2 Jahre archiviert.
Datenschutz Es gilt die Datenschutzerklärung von SMD Lab. Diese ist stets Vertragsbestandteil.